+++ Update 14.09.: Aktueller Stand +++
Der Kommentierungszeitraum für die XHochschule-Spezifikation Version 1.2 ist am 30.06.2026 zu Ende gegangen und wir bedanken uns herzlich für Ihre rege Beteiligung! Die Vielzahl der unterschiedlichen Vorschläge, Hinweise und Fragestellungen, die bei uns eingegangen sind, zeigt einmal mehr das breite Interesse an der gemeinsamen Ausgestaltung eines praxistauglichen Standards. Ihre Beiträge sind von entscheidender Bedeutung für die kontinuierliche Weiterentwicklung von XHochschule allgemein und ganz konkret für die Erstellung der Version XHochschule 1.3.
Unter Leitung der Arbeitsgruppe „OZG - Lebenslage Studium" der Kultusministerkonferenz haben wir in den letzten Wochen kontinuierlich daran gearbeitet, die einzelnen Beiträge zu kategorisieren, zu diskutieren und zu bewerten. Dabei haben sich verschiedene Themenbereiche herauskristallisiert, in denen die Rückmeldungen nun für die weitere Bearbeitung gebündelt wurden.
Wie geht es jetzt weiter?
- Im Oktober finden insgesamt vier Workshops statt, in denen die Arbeitsgruppe gemeinsam mit den spezifisch für die jeweiligen Themenbereiche zusammengestellten Expertenrunden die relevanten GitHub-Beiträge diskutieren und deren Fachmeinungen einholen wird.
- Im Nachgang wird noch einmal bewertet, welche Themen direkt für die Version XHochschule 1.3 umgesetzt werden können.
- Wir informieren Sie über den weiteren Fortschritt der Bearbeitung.
- Ende des Jahres erfolgt das Pre-Release der XHochschule-Spezifikation Version 1.3.
+++ Update 18.05.: Kurzanleitung zur Kommentierung nun als Video verfügbar +++
Herzlich Willkommen auf der Übersichtsseite zur Kommentierung der XHochschule-Spezifikation Version 1.2!
1. Warum Ihre Mitwirkung so wichtig ist
Die aktuelle Version der Spezifikation umfasst acht standardisierte Bescheinigungen und Bildungsnachweise, die dem Datenaustausch im Rahmen des OZG, der Registermodernisierung, der SDG-Verordnung und des IDNr-Gesetzes dienen. Die XHS-Spezifikation wurde bereits in mehreren Arbeitskreisen unter Mitwirkung zahlreicher Hochschulen sowie weiterer fachlicher und technischer Akteure erarbeitet. Um sicherzustellen, dass die Spezifikation über die bisherigen Fachkreise hinaus möglichst breit abgestimmt und praxistauglich ist, möchten wir nun ein erweitertes Beteiligungsverfahren durchführen.
Ihre Mitwirkung ist aus mehreren Gründen besonders wichtig:
- XBildung – und damit auch die Spezifikationen XHochschule, XSchule und XBerufsbildung – wird ab 2029 verbindlich für die digitale Ausstellung von Zeugnissen (IT-PLR-Beschluss: B-2025/43-IT).
- Sie haben jetzt die Möglichkeit, unmittelbar Einfluss zu nehmen, bevor die Spezifikation in verbindliche Strukturen überführt wird.
- Die XHochschule‑Dokumente werden die Grundlage für bundesweit einheitliche Prozesse wie Bewerbung, Immatrikulation, Studienplatzwechsel und Behördenkommunikation (z.B. mit Kindergeldstellen) bilden.
Ihre Rückmeldungen helfen, den Standard zukunftssicher auszugestalten und damit Prozesse im Hochschulwesen durch eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung weiter zu vereinfachen. Das Beteiligungsverfahren ist bis zum 30.06.2026 geöffnet. Eine frühzeitige Rückmeldung beschleunigt den Gesamtprozess.
Im Folgenden finden Sie eine kurze Anleitung sowie alle wichtigen Informationen für Ihre Beteiligung.
2. Prüfung der acht Bescheinigungen und Bildungsnachweise
Wir bitten Sie, jeden der acht Bescheinigungen und Bildungsnachweise in der
XHochschule-Spezifikation daraufhin zu prüfen,
- ob sie für Ihre Praxis passend modelliert sind und welche Anpassungen ggf. zur
Sicherstellung der Nutzbarkeit notwendig wären - ob aus Ihrer Sicht weitere Nachweise in die Spezifikation aufgenommen werden sollten.
Zur Prüfung stehen Ihnen folgende Quellen zur Verfügung:
Auf dieser Website finden Sie Hinweise zum Lesen der Spezifikation.
Wir empfehlen, mit den drei ab 2029 verbindlichen XHS-Bildungsnachweisen zur digitalen Zeugnisausstellung zu beginnen.
2.1 Anwendungsfälle (AWs)
Zur Orientierung bei der Prüfung skizzieren wir Ihnen im Folgenden die zentralen Anwendungsfälle (AWs), die in der XHochschule‑Spezifikation Version 1.2 berücksichtigt werden. Diese Anwendungsfälle verdeutlichen, in welchen konkreten Prozessen die digitalen Bescheinigungen und Bildungsnachweise künftig zum Einsatz kommen. Die Liste der Anwendungsfälle spiegelt den aktuellen Stand wider, melden Sie uns gerne über beteiligung@xhochschule.de weitere Fälle, die hier nicht aufgeführt sind.
AW1 – Erstellung von Abschlussdokumenten für den Studienabschluss
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erstellen Hochschulen Abschlussnachweise:
- Hochschulabschlusszeugnis
- ggf. Transcript of Records
- ggf. Diploma Supplement
AW2 – Bewerbung für einen weiterführenden Studiengang
Nach erfolgreichem Abschluss eines Bachelorstudiengangs erfolgt die Bewerbung für ein Master‑Studium. Hierbei werden u. a. folgende Nachweise relevant:
- Hochschulabschlusszeugnis (z. B. Bachelorzeugnis)
- Transcript of Records
- ggf. ergänzende Leistungsnachweise oder Dokumente zum Studienverlauf
AW3 – Wechsel der Hochschule
Studierende, die bereits an einer Hochschule immatrikuliert sind und die Hochschule wechseln möchten, bewerben sich an einer anderen Hochschule. Je nach Prozess müssen Sie dazu folgende Dokumente vorlegen:
- Immatrikulations- bzw. Exmatrikulationsbescheinigung
- Studienverlaufsbescheinigung
- Transcript of Records
AW4 – Bewerbung für ein Auslandssemester
Für temporäre Studienaufenthalte im Ausland (z. B. im Rahmen von ERASMUS+) werden häufig benötigt:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Studienverlaufsbescheinigung
- ggf. Transcript of Records
AW5 – Beantragung von BAföG‑Leistungen
Der/die Studierende beantragt staatliche Studienfinanzierung. Dafür wird eine
- Immatrikulationsbescheinigung nach BAföG §9
benötigt.
AW6 – entfällt
AW7 – Geltendmachung von Rentenansprüchen bei der Deutschen Rentenversicherung
Der/Die Studierende benötigt eine Rentenbescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese ist abgebildet im XHS-Dokument:
- Rentenbescheinigung
AW8 – Erstellung einer Steuererklärung
Die Steuerverwaltung benötigt ggf. Nachweise über den Immatrikulationsstatus einer steuerpflichtigen Person. Dieser ist ermittelbar über die:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Exmatrikulationsbescheinigung
AW9 – Beantragung von Kindergeld
Für volljährige Kinder, die studieren, können Eltern weiter Kindergeld beziehen, sofern das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dokumente, die die Familienkasse dazu benötigt:
- Immatrikulationsbescheinigung
- ggf. Studienverlaufsbescheinigungen
3. Kommentierung
Bitte nutzen Sie für Ihre Rückmeldungen zur Spezifikation die dafür bereitgestellte Vorlage auf GitHub. Unter Issues werden alle Rückmeldungen veröffentlicht und Sie haben die Möglichkeit, sich einen Überblick über die bereits eingegangenen Beiträge zu verschaffen.
Eine allgemeine Anleitung zur Kommentierung über GitHub finden Sie hier.
Bitte schließen Sie Ihre Kommentierung bis zum 30.06.2026 ab.
4. Unterstützung bei Bedarf
Sollten Sie fachliche Fragen haben oder Unterstützung bei der Prüfung der Bescheinigungen und Bildungsnachweise benötigen, helfen wir Ihnen. Bitte wenden Sie sich dazu an beteiligung@xhochschule.de.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung
Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihre Mitwirkung und den wertvollen Beitrag. Ihre Rückmeldungen sind entscheidend, um eine zukunftsfähige, anschlussfähige und bundesweit einheitliche Spezifikation zu gewährleisten.