Onlinezugangsgesetz im deutschen Hochschulwesen

Das Onlinezugangsgesetz (kurz: OZG) verpflichtet alle deutschen Behörden und damit auch Hochschulen ihre Verwaltungsleistungen den Bürgern bzw. den Studierenden elektronisch anzubieten. Für eine systematisierte Umsetzung dieses Vorhabens wurde durch den IT-Planungsrat ein Digitalisierungsprogramm aufgesetzt, das alle Verwaltungsleistungen in 14 Themenfelder unterteilt.

Datenaustausch zwischen zwei deutschen Hochschulen,

Als Grundlage gilt hierbei der OZG-Katalog, der alle einschlägigen Verwaltungsleitungen aufführt. Diese Verwaltungsleistungen (auch LeiKa-Leistungen genannt) wurden für eine verbesserte Nutzersicht systematisiert und in übergreifenden OZG-Leistungen zusammengefasst. So werden beispielsweise die LeiKa-Leistungen "Immatrikulation Bescheinigung" und "Antrag auf Notenverbesserung" in der übergreifenden OZG-Leistung "Hochschulzulassung, -studium, -prüfung und -zeugnis" zusammengefasst. Diese OZG Leistungen wurden folglich in Lebenslagen (bspw. Studium) und die Lebenslagen weiter in einem Themenfeld (bspw. Bildung) aggregiert.

Da der Wortlaut des OZG nicht genau festlegt, welche Kriterien erfüllt sein müssen, wann eine Verwaltungsleistung als gesetzeskonform umgesetzt gilt, kann das Reifegradmodell des IT-Planungsrates herangezogen werden, das sich an das Modell der EU Kommission (Europäische Kommission 2018: eGovernment Benchmark 2018, S. 33) zur Messung der Online-Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen anlehnt. Hierin wurde festgelegt, dass unter anderem auch Nachweise zur Abwicklung von digitalen Antragsverfahren elektronisch eingereicht werden können.  Weitere Information zum Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates finden Sie in dem OZG-Leitfaden.

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