Ende November 2025 hat der IT-Planungsrat mit Beschluss B-2025/43-IT entschieden, dass der Standard XBildung – und damit auch XHochschule – für den Anwendungsbereich „digitale Zeugnisausstellung“ im Geltungsbereich deutscher Schulen, Hochschulen und zuständiger Stellen gemäß Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz ab 2029 angewendet werden muss. Eine optionale Anwendung ist bereits jetzt möglich.
Für XHochschule und damit für alle staatlichen deutschen Hochschulen bedeutet dies, dass folgende Dokumente in ihrer digitalen Form gemäß der Spezifikation des Standards XHochschule erstellt werden müssen:
- Hochschulabschlusszeugnis
- Diploma Supplement
- Transcript of Records
Künftige Verbindlichkeitsbeschlüsse können den Standard XHochschule auf weitere Dokumente ausdehnen, zum Beispiel auf Immatrikulationsbescheinigungen. So könnte eine flächendeckend harmonisierte Immatrikulationsbescheinigungen vom Sozialwesen genutzt werden, etwa als Nachweis für den Bezug von Kindergeld für Studierende unter 25 Jahren.