Für den Studierenden muss ein Immatrikulationsstatus auf der Immatrikulationsbescheinigung nach BAföG §9 angegeben werden.
Für den Studierenden darf auf der Immatrikulationsbescheinigung nach BaföG §9 kein Geschlecht angegeben werden.
Für den Studierenden muss zur Identifikation auf der Immatrikulationsbescheinigung nach BAföG §9 ein Familienname angegeben werden.
Für den Studierenden muss zur Identifikation auf der Immatrikulationsbescheinigung nach BAföG §9 eine Wohnanschrift angegeben werden.